unsere Wasserverbrauchsordnung

 

1. Wasserverbrauch für Kleingärten

 1.1 Der Verein ist nicht verpflichtet, Wasser in die einzelnen Parzellen zu liefern.

1.2 Wasser aus dem Leitungsnetz ist Trinkwasser und soll sparsam entnommen werden. Die Entnahme ist nur Vereinsmitgliedern gestattet. Die berechnete Wassergeldabschlagszahlung ist eine Zahlungsverpflichtung im Sinne § 16 (1) der Satzung.

 1.3 Für die Bewässerung der Pflanzen soll verstärkt aufgefangenes Regenwasser eingesetzt werden.

 1.4 Sperrzeiten der Wasserentnahme für Bewässerung mittels Schlauch sind einzuhalten von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.

 

2. Wasserzapfstellen

 2.1  Anschlüsse von der Hauptleitung in die Parzellen und jede Veränderung am Leitungssystem müssen vom Verein genehmigt werden.

 2.2  Alle Anschlussleitungen sind nur mit einer 1/2-Zoll-Leitung und einem Standrohr erlaubt.

 2.3  Standrohre und Zapfhähne in den Lauben sind verboten. Sie müssen, wenn vorhanden, entfernt werden.

 2.4  Bei Reparaturen von beschädigten Wasserleitungen und Verlegung neuer Versorgungsleitungen muss sich jeder betroffene Pächter an den Kosten und den Arbeitsleistungen beteiligen.

 

3. Schadenverhütung und Haftung

 3.1  Vor Einbau der Wasseruhren im Frühjahr müssen alle Zapfhähne geschlossen sein. Im Herbst nach Ausbau der Wasseruhren müssen diese Zapfhähne geöffnet und entlüftet werden.

 3.2  Der Pächter haftet für den von ihm verursachten Schaden und den dadurch verursachten Wassermehrverbrauch.

 

 

4. Genehmigungspflichtige Wasserentnahmen

 Pools, Bassins, Teiche und Planschbecken bis zu einer Größe von maximal 1 m³ Inhalt (1000 Liter) bedürfen einer Genehmigung.

5. Allgemeine Verbote

 Wasserverbrauch ist verboten für:

 5.1  den Betrieb von Dusch- und Badeeinrichtungen sowie Spültoiletten;

 5.2  die Errichtung von Bassins, Teichen und Planschbecken über 3m² Grundfläche;

 5.3  Autowäsche;

 5.4 unsachgemäßes Bewässern des Gartens (Bewässerung von Rasenflächen).

 

6. Gartenbewohner

 Die Wasserversorgung der Gartenbewohner aus dem Leitungsnetz des Vereins und die entsprechenden Kosten werden gesondert geregelt.