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Aktuell
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Einbrüche / Vandalismusschäden im "Prüner Schlag 1-8"
Liebe Mitglieder,
in den letzten Tagen wurden diverse Parzellen in der Anlage "Prüner Schlag 1-8" aufgebrochen. Betroffe sind vor allem die 400er Nummern.
Kontrolliert bitte Eure Parzellen.
Umschreibungen von Parzellen
Hierfür sind folgende Schritte notwendig:
1. Der Pächter muss eine schriftliche Kündigung und eine Rückgabeerklärung einreichen. Zudem sind aktuelle Fotos der Parzelle und der Laube nötig.
2. Vom Nachfolger benötigen wir eine Ausweiskopie und den ausgefüllten Antrag auf Mitgliedschaft im Verein.
3. Die Verträge können danach mit einem festen Termin im Verein abgeholt werden, bzw. werden per Post zugeschickt.
Wir weisen daraufhin, dass alleine der Vorstand über die Vergabe von Parzellen entscheidet, der Pächter kann aber einen Nachfolger vorschlagen. Die Hinweise bei Pächterwechsel sind unbedingt zu beachten. Die Abstandszahlung zwischen Pächter und Nachfolger ist eine private Angelegenheit, die keinen Einfluss auf die Vergabe von Parzellen hat. Der Verein verpachtet nur die Grundstücke.
Hinweis für die Nachpächter: Es sollte keine Abstandszahlung an den Vorpächter geleistet werden, bevor der Vorstand entschieden hat, dass Sie die Parzelle bekommen und der Pachtvertrag unterzeichnet wurde.
Neuordnung des Kleingartenwesens ab dem 01.01.2023
Neue Versicherungssummen bei der Württemberger Versicherung zum 01.01.2023
Ab dem 01. Januar 2023 erhöht sich die Versicherungssumme bei der Grundversicherung von derzeit 5.000 € auf 15.000 €. Der Beiträg bleibt konstant bei 35,00 €.
Anbei das neue Merkblatt.
Überlassung von Parzellen an Dritte ist untersagt!
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
Pächter, die Ihre Gärten an Dritte ohne Zustimmung des Vorstands übergeben haben, machen sich strafbar. Wer ohne gültigen Pachtvertrag unsere Gärten nutzt, muss damit rechnen, dass er vom Vorstand angezeigt wird. Wir werden im Laufe des Jahres 2023 eine Überprüfung vornehmen.
Um Problemen aus dem Weg zu gehen, geben wir Ihnen die Chacne, bis Ende März 2023 eine Umschreibung nachzuholen.
Anlagen mit Einzelwasseruhren
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
bei Kleingartenanlagen, die Komplett mit Einzelwasseruhren ausgestattet sind, hat der Wasserwart die Möglichkeit, die Einzelabrechnungen zu erstellen und jährlich bis zum 15.November beim Vorstand einzureichen. In dem Fall würde der Verein eine Aufwandsentschädigung für die Arbeit genehmigen.
Vorab sollte mit dem Vorstand zwecks Genehmigung eine Rücksprache gehalten werden.
Sollte der Wasserwart keine Abrechnung erstellen oder niemand die Aufgabe übernehmen, wird die Abrechnung vom Verein wie üblich durch Teilung des gesamten Wasserverbrauchs an alle Pächter erstellt.
Hinweise für das Gartenjahr 2023
Gemeinschaftsarbeit:
Die Termine für die diesjährige Gemeinschaftsarbeit sind wie folgt festgelegt worden:
Samstag, den 25. März 2023
Samstag, den 26. August 2023
Samstag, den 28. Oktober 2023
Die Teilnahme an einem dieser drei Termine ist nach der Gemeinschaftsarbeitsordnung Pflicht. Die Anlagenvertreter führen Anwesenheitslisten. Wer keine Gemeinschaftsarbeit leistet, wird mit 30,00 € zur Kasse gebeten. Dieses ist ein Beschluss des erweiterten Vorstands. Die Termine können von den Anlagenvertretern verlegt werden, bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge.
An- und Abstellen des Wassers:
Anstellen des Wassers: Am Samstag, den 25. März 2023
Abstellen des Wassers: Am Samstag, den 28. Oktober 2023
Das Anstellen des Wassers und eventuelle Reparaturen an der Leitung erfolgen in Gemeinschaft und werden durch die Anlagenvertreter organisiert. Wir weisen nochmals daraufhin, dass der Verein nicht verpflichtet ist, Wasser in die einzelnen Parzellen zu liefern. Die Termine können witterungsbedingt verschoben werden. Dies erfolgt individuell nach Aushang, bitte achten Sie auf Hinweise in den Schaukästen.
Mittagspause:
Zwischen dem 01. Mai und 30. September gilt die Mittagspause werktags von 13-15 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist jegliche Lärmbelästigung untersagt.
Parzellennummern:
Die Parzellennummern müssen sichtbar an der Pforte angebracht werden. Dieses ist eine Vorgabe der Stadt.
Heckenschnitt:
Der Heckenrückschnitt auf maximal 1,20 m muss bis spätestens 31.Oktober 2023 erfolgt sein.
Brennverbot:
Seit 2021 gibt es ein generelles Brennverbot in allen Parzellen.
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Dienstag: 11:00 – 14:00 Uhr mit Termin.
Donnerstag: 11:00 – 14:00 Uhr mit Termin.
Änderungen sind möglich.
Schließung der Geschäftsstelle:
Winterpause: bis zum 13. Januar
Osterferien: 06. bis zum 20. April
Himmelfahrt: 19. Mai bis 20. Mai
Sommerferien: 31. Juli bis zum 26. August
Herbstferien: 16. bis zum 27. Oktober
Tag der Deutschen Einheit: 03. Oktober
Reformationstag: 31. Oktober
Winterpause: ab dem 21. Dezember
Gebührenordnung:
Mitgliedsbeitrag: 60,00 €
Pacht: 21 Cent/m²
Wassergeldvorauszahlung: 38,00 €
Ablesung/Wartung Hauptwasserschacht: 3,00 €
Württembergische Laubenversicherung: ab 35,00 €
Aufnahmegebühr / Umschreibegebühr: 50,00 €
Kaution für Neupächter: 150,00 € (Rückzahlung nur bei ordnungsgemäßer Übergabe)
Bauantrag für Gewächshaus: 10,00 €
Bauantrag für eine Laube: kostenlos (über die Stadt Kiel)
Antrag Pool / Planschbecken: 10,00 € plus extra Wassergeld
Rücklastschriftgebühr: 7,00 €
Mahngebühr: 5,00 €
Keine Brennzeiten mehr seit 2021:
Wie in den Kieler Nachrichten am 14. August 2021 und in der Landesverordnung nachzulesen ist, gilt ab Juni dieses Jahres ein generelles Brennverbot. Dieses Brennverbot gilt auch für die Kleingärtner. Somit ist es ab Oktober 2021 nicht mehr erlaubt, Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen.
Nutzen Sie die Möglichkeit des Kompostierens, das Anlegen einer Totholzhecke oder die Entsorgung über die Abfallhöfe.
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Freie Gärten
Die Liste mit den freien Parzellen wird regelmäßig aktualisiert.
Beachten Sie bitte, dass wir keine Wartelisten führen.