Herzlich Willkommen auf den Seiten des Kleingärtnervereins Kiel e.V. von 1897

Ihr findet uns auch bei Facebook!

Aktuell

 

 

Umschreibungen von Parzellen

 

Hierfür sind folgende Schritte notwendig:

 

1. Der Pächter muss eine schriftliche Kündigung und eine Rückgabeerklärung einreichen. Zudem sind aktuelle Fotos der Parzelle und der Laube nötig.

 

-> Formulare zum Download

 

2. Vom Nachfolger benötigen wir eine Ausweiskopie und den ausgefüllten Antrag auf Mitgliedschaft im Verein.

 

-> Formulare zum Download

 

3. Die Verträge können danach mit einem festen Termin im Verein abgeholt werden, bzw. werden per Post zugeschickt.

 

Wir weisen daraufhin, dass alleine der Vorstand über die Vergabe von Parzellen entscheidet, der Pächter kann aber einen Nachfolger vorschlagen.  Die Hinweise bei Pächterwechsel sind unbedingt zu beachten. Die Abstandszahlung zwischen Pächter und Nachfolger ist eine private Angelegenheit, die keinen Einfluss auf die Vergabe von Parzellen hat. Der Verein verpachtet nur die Grundstücke an Kieler Bürger oder aus dem direkten Umland.

 

Hinweis für die Nachpächter:  Es sollte keine Abstandszahlung an den Vorpächter geleistet werden, bevor der Vorstand entschieden hat, dass Sie die Parzelle bekommen und der Pachtvertrag unterzeichnet wurde. 

 

 

 

 

 

Wenden Sie sich bitte bei allen Versicherungs- und Schadensangelegenheiten an unseren Versicherungspartner.

 

Württembergische Versicherung

Generalagentur Joachim Heinrich

Hauptstr. 11 A, 24626 Groß Kummerfeld

                                      Tel.: 04393 / 97 26 01 

E-Mail: joachim.heinrich@wuerttembergische.de

 

                                    EXKLUSIVANGEBOT NUR FÜR KLEINGARTENPÄCHTER

            Sie erhalten 30 % Rabatt auf unsere Tarifprämie in den Versicherungssparten

Hausrat-,Privathaftpflicht-, Unfall- und Rechtschutzversicherungen.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Vertragscheck.

 

 

 

 

 

Schadensformular Württembergische Versicherung
Schadensformular.pdf
PDF-Dokument [58.5 KB]

 

 

 

Hallo liebe Gartenfreunde,


ich muss euch einmal mitteilen, dass Pachtgärten unseres Vereins nur an Mitglieder vergeben werden.

Gärten können nicht als Eigentumsgärten verkauft werden, dieses ist ein Betrugsfall!

Besitzerin des Pachtlands ist die Stadt Kiel, die Verpachtung der Gärten obliegt dem Verein. Ein Verkauf ist ausgeschlossen.


Neue Pächter sollen sich am Besten erst mit uns in Verbindung setzen.


Mit freundlichen Grüßen


Axel Zabe

 

 

 

Bericht des Vorsitzenden Axel Zabe vom 13. Juni 2024

 

 

Hallo Kleingärtner!

 

Es gibt schöne und nicht so schöne Nachrichten.

 

1. Aus dem Kreisverband sind wir rückwirkend zum 31. Dezember 2023 ausgetreten am 28. Mai 2024 nach der Verhandlung beim Landgericht.

 

2. Am gleichen Tag hat die Staatsanwaltschaft nach fast einem Jahr entschieden, die Anzeige wegen Untreue gegen den Kreisverband Kiel einzustellen. Das heißt für mich, man braucht keine Einnahmen mehr verbuchen, so wie es der Kreisverband gemacht hat. Beträge, die nicht bezahlt werden, sind wahrscheinlich private Geschenke. Ich frage mich, wie können die Jahresabschlüsse des Kreisverbands trotzdem stimmen? Es gibt nachweislich einen Storno mit verschiedenen Summen, aber das ist wohl alles nicht so schlimm.

Wir werden Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig einlegen. Wir sind nicht die Stadt Kiel, die in meinen Augen irgendwelche Deals mit dem Kreisverband macht.

Der Kreisverband Kiel hat hohe Schulden bei der Stadt Kiel. Trotzdem erhält der Kreisverband jedes Jahr eine garantierte Summe von 25.000 €.

Ohne Prüfung wurden die Gärten des Kreisverbands zurückgenommen, sonst hätte man ja wohl gesehen, dass die Gärten in einem katastrophalen Zustand sind. Vereine können solche verwilderten Gärten nicht einfach zurückgeben.

Wir sind froh, dass die Stadt Kiel die Verwaltung übernommen hat. Aber meine Frage ist: Zu welchem Preis?

 

Ich bedanke mich bei den vielen Vereinen aus den anderen Bundesländern, die mich unterstützen.

 

Bis Bald

 

Axel Zabe

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweise für das Gartenjahr 2024

 

 

Gemeinschaftsarbeit:

Die Termine für die diesjährige Gemeinschaftsarbeit sind wie folgt festgelegt worden:

Samstag, den 30. März 2024 *

Samstag, den 20. Juli 2024 *

Samstag, den 12. Oktober 2024 *

Die Teilnahme an einem dieser drei Termine ist nach der Gemeinschaftsarbeitsordnung Pflicht. Die Anlagenvertreter führen Anwesenheitslisten. Wer keine Gemeinschaftsarbeit leistet, wird mit 30,00 € zur Kasse gebeten. Dieses ist ein Beschluss des erweiterten Vorstands. Die Termine können von den Anlagenvertretern verlegt werden, bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge und lassen Sie sich in die Anwesenheitslisten eintragen. Es wird ab sofort wieder mehr darauf geachtet.

 

An- und Abstellen des Wassers:

Anstellen des Wassers: Am Samstag, den 30. März 2024 *

Abstellen des Wassers: Am Samstag, den 12. Oktober 2024 *

Das Anstellen des Wassers und eventuelle Reparaturen an der Leitung erfolgen in Gemeinschaft und werden durch die Anlagenvertreter organisiert. Wir weisen nochmals daraufhin, dass der Verein nicht verpflichtet ist, Wasser in die einzelnen Parzellen zu liefern. Die Termine können witterungsbedingt verschoben werden. Dies erfolgt individuell nach Aushang, bitte achten Sie auf Hinweise in den Schaukästen.

 

Mittagspause:

Zwischen dem 01. Mai und 30. September gilt die Mittagspause werktags von 13-15 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist ganzjährig jegliche Lärmbelästigung untersagt.

 

Parzellennummern:

Die Parzellennummern müssen sichtbar an der Pforte angebracht werden. Dieses ist eine Vorgabe der Stadt.

 

Heckenschnitt:

Der Heckenrückschnitt auf maximal 1,20 m muss bis spätestens 29.Februar 2024 erfolgt sein, andernfalls kann eine Kündigung der Parzelle erfolgen.

 

Brennverbot:

Seit 2021 gibt es ein generelles Brennverbot in allen Parzellen.  

 

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:

Dienstag: 11:00 – 14:00 Uhr mit Termin.

Donnerstag: 11:00 – 14:00 Uhr mit Termin.

Änderungen sind möglich.

 

Schließung der Geschäftsstelle:

Winterpause: bis zum 11. Januar

Osterferien:  02. bis zum 21. April

Himmelfahrt: 09. Mai bis 10. Mai

Sommerferien: 05. August bis zum 01. September

Herbstferien: 21. Oktober bis zum 03. November

Tag der Deutschen Einheit: 03. Oktober

Reformationstag: 31. Oktober

Winterpause:  ab dem 19. Dezember

 

  • * Diese Termine können vom Anlagenvertreter geändert werden.

 

 

 

Freie Gärten

 

Die Liste mit den freien Parzellen wird regelmäßig aktualisiert.

 

Beachten Sie bitte, dass wir keine Wartelisten führen.

 

 

Freie Gärten

 

 

 

 

 

11.04.2024 - Die Antwort der Landeshauptstadt Kiel auf unsere Frage zu den Verträgen (Entwurf der neuen Gartenordnung):

 

Guten Tag Herr Zabe,
 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. März 2024.
 
Wie Ihnen bekannt ist, wurde der Generalpachtvertrag zwischen der LHK und dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner zum 31.12.2022 aufgelöst. Die Stadt tritt nun als Vertragspartner in die Unterpachtverträge mit den Kleingartenvereinen ein.
 
Der Begriff „Zwischenpächter“ ist lediglich als Synonym für Unterpächter zu verstehen. Wir möchten klarstellen, dass mit der Änderung des Begriffes keine Rechte und Pflichten aus dem aufgelösten Generalpachtvertrag an die Kleingartenvereine weitergegeben werden sollen, die nicht bereits in den Unterpachtverträgen enthalten sind.
 
Der guten Ordnung halber stellen wir zudem klar, dass der Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. als Dachverband der Kieler Kleingartenvereine agiert. Dennoch müssen die Kleingartenvereine nicht zwingend Mitglied sein.
 
 
 
 

Mitteilung des Vorsitzenden Axel Zabe vom 04. April 2024 zur Klage des Kreisverbands

 

Lieber Mitglieder,

es ist soweit.

 

Am 28. Mai 2024 müssen wir vor das Landgericht, da uns der Kreisverband Kiel ja verklagt hat, weil wir nicht austreten dürfen, der Vorstand hatte ja Einwände gegen die Kündigung.

Eine Klärung, die wir durch eine außerordentliche Jahreshauptversammlung wollten, hat der Kreisverband abgelehnt, obwohl weit über 3000 Mitglieder den Antrag gestellt haben. Laut Satzung des Kreisverbands muss ein Antrag bearbeitet werden, wenn 1/5 der Mitglieder diesen stellen. Aber der Kreisverband hat ja seine eigenen Gesetze.

 

Wir hoffen, dass das Gericht positiv entscheidet.

Ich werde Euch weiter informieren.

 

Gruß

Axel Zabe

 

 

 

Stellungnahme unseres Vorsitzenden Axel Zabe zur geschäftlichen Mitteilung (Drucksache 0247/2024, Informationen Kleingärten), Bauausschuss vom 07. März 2024

 

Liebe Mitglieder,

 

laut dem Aufhebungsvertrag zwischen der Stadt Kiel und dem Kreisverband Kiel vom 16. Dezember 2022, § 4, erhält der Kreisverband Kiel bis zu 25.000 € an Zuwendungen. Nach der geschäftlichen Mitteilung vom 07. März 2024 ist diese Summe jetzt garantiert. Wofür?  Schulungen seitens des Kreisverbands fanden und finden nie statt.

 

Die Hälfte der 8.000 Mitglieder, ca. 4.000, hat die Mitgliedschaft im Kreisverband gekündigt, weitere werden sicherlich folgen. Wir werden die Vereine beraten und unterstützen.

Es wundert mich, wie die Stadt Kiel einen Verband unterstützt, der Pachtschulden in nicht unwesentlicher Höhe hat!

 

Gespräche über die Parzellenflächen sind auch noch nicht abgeschlossen, aber zum Glück hat man alle drei Vorstände des Kreisverbands in den Kleingartenbeirat gewählt – und als Erstes wurde von Herrn Vogelsang (Vorsitzender des Kreisverbands) der Antrag gestellt, größere Vereine zu verkleinern.

 

Nach meiner Meinung stimmt irgendetwas an der Sache nicht, aber ich werde Euch demnächst mitteilen, was ich erfahren habe.

 

Axel Zabe

Vorsitzender

 

 

 

Bericht des Vorsitzenden Axel Zabe vom 27.02.2024

 

Hallo Vereinsmitglieder und Freunde des Kleingartenwesens,

die nächsten schweren Zeiten kommen auf uns zu. Die Stadt Kiel möchte die Spülungen und Reinigungen der Drainagen und Rückhaltebecken, usw. an unseren Verein übergeben.

 

Nach dem Bericht in den Kieler Nachrichten vom 27. Februar 2024 bin ich sehr verwundert, dass sich Herr Vogelsang vom Kreisverband Kiel zu Wort meldet. Der Kreisverband Kiel war bis zum 31. Dezember 2022 in der Pflicht.

 

Jetzt haben sie den Generalpachtvertrag gekündigt und die Stadt Kiel kommt ohne Rücksprache mit den Vereinen auf die glorreiche Idee, dass jetzt die Kleingärtner an der Reihe sind.

 

Sich jetzt aus der Verantwortung zu ziehen, ist für uns nicht akzeptabel.

 

Lasst uns zusammen um unser Recht kämpfen, alles kann man sich nicht gefallen lassen.

 

Viele Grüße

Axel Zabe

 

 

 

 

Mitteilung des Vorsitzenden Axel Zabe vom 06. Februar 2024 zum Thema Überschwemmungen/ Drainagen

 

Liebe Mitglieder,

die Drainagen in unseren Anlagen sind vor Jahrzehnten von der Stadt Kiel als Eigentümerin verlegt worden. Nach und Nach wurden u.a. durch Neubau der Bundesstraße 76 und Möbel Höffner die Leitungen gekappt und nicht wieder neu angeschlossen.  Im letzten Jahrzehnt wurden die noch bestehenden Drainagen nicht gespült und gewartet. 

 

Jetzt soll unser Verein – also wir Pächterinnen und Pächter – dafür gerade stehen. (Siehe Email der Stadt Kiel).

 

Ich habe die böse Vermutung, dass die Stadt Kiel froh ist, wenn die überschwemmten und nicht mehr verpachtbaren Gärten aufgegeben werden müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Axel Zabe  

 

 

 

 

Nachricht des Vorsitzenden vom 25.01.2024

 

Liebe Mitglieder,

der Kreisverband Kiel hat unseren Verein beim Landgericht verklagt. Nach unserer Satzung sind wir ordnungsgemäß zum 31. Dezember 2023 ausgetreten. Die Hirngespinste des Kreisverbands, wie unser Verein aufgestellt sein müsste, bleibt uns ein Rätsel. Wir haben unseren Anwalt eingeschaltet.  

 

Natürlich haben wir für das Jahr 2024 keine Mitglieder beim Kreisverband gemeldet, wie der Kreisverband auf die eingeklagte Summe kommen will, ist für uns nicht nachvollziehbar. Nichts für die Mitglieder machen, aber kassieren wollen! 2023 fanden keine Schulungen oder Fortbildungen statt, obwohl dieses versprochen wurde. Nur die Nachricht, dass große Vereine verkleinert werden sollten, kam.

 

Wir können nichts dafür, wenn der Kreisverband seit Jahren seine ca. 8.000 Mitglieder nicht ordentlich verwalten kann, sodass er aufgeben musste. Bei uns ist seit 126 Jahren alles in Ordnung ohne Zahlungsschwierigkeiten, unsere Jahresabschlüsse sind ok.  Die vom Kreisverband? Na ja…

 

Jeder Verein hat das Recht, aus dem Kreisverband auszutreten, nicht der Kreisverband bestimmt über den Austritt.

 

Gruß

Axel Zabe   

 

 

 

Nachricht vom Vorsitzenden Axel Zabe

 

Die Stadt Kiel möchte auch für diese überschwemmten Gärten Pacht, der Verein ist begeistert!

 

Wir hoffen, dass der Strafgeldkatalog weiterhin nicht greift, das wäre schön. Der Antrag des Kreisverbands auf Begrenzung der Vereinsgröße passt zum Gesicht des Vorstands des Kreisverbands. Gut, dass wir ausgetreten sind! 

 

Nach meiner Meinung hat sich der Kreisverband mit der Einigung über die Auflösung des Generalpachtvertrags schön saniert. Die Stadt Kiel hat alles ohne Murren übernommen und gleichzeitig sitzt der Kreisverband mit allen Vorstandsmitgliedern im neuen Kleingartenbeirat. Für unsere Pächter und auch andere ist es unverständlich, wie man den Bock zum Gärtner macht.  Zudem erhält der Kreisverband von der Stadt Kiel 25.000 Euro im Jahr als Unterstützung.

 

An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich dafür bedanken, dass immer mehr Fördermitglieder sich unserem Verein anschließen.

 

Ein frohes neues Jahr und bis bald.

Axel Zabe

 

 

 

 

Offener von Axel Zabe vom 11.12.2023

 

 

Wir bitten um Hilfe und Unterstützung

 

Es reicht. Es kann nicht sein, dass die Geschäftsordnung des Kleingartenbeirats schon vor dem Beschluss geschrieben wurde. Wofür soll noch eine Abstimmung erfolgen? Es ist wie immer schon alles beschlossen. Alles hinter verschlossenen Türen.

 

Ich muss es leider so sehen, dass der ehemalige Ratsherr Bernd Vogelsang gegen die großen Vereine vor der Stadt Kiel im Kleingartenbeirat hetzt. Politik sollte in den Vereinen keine Rolle spielen. Für den Vorsitzenden des Kreisverbands scheint dieses nicht zu zählen. Kein Wunder, dass jetzt schon über 4.000 der 8.000 Mitglieder aus dem Kreisverband ausgetreten sind. Dass die Verwaltung der Stadt Kiel gegen die Kleingärtner ist zeigt, dass es zugesagte Ausgleichsgärten für zum Beispiel Höffner nicht gibt, obwohl man auf dem Grundstück wieder 50 Gärten übernehmen könnte. Ein Antrag wurde abgelehnt, meine Vermutung ist, dass dort weiter gebaut werden soll, oder?

 

Zum Kreisverband

 

Einen Antrag auf eine außerordentliche Jahreshauptversammlung ist vom Kreisverband mit der fadenscheinigen Ausrede, dass der nicht einmal entlastete erweiterte Vorstand keine Notwendigkeit sieht, abgelehnt worden.  Es gibt eine eingetragene Satzung, an die sich Herr Vogelsang anscheinend nicht halten will. Ich denke aus Angst, weil der Antrag gestellt wurde, den Kreisverband aufzulösen und die restlichen Gelder an alle Vereine zu gleichen Teilen auszuzahlen. Ich hoffe, dass das Geld noch vorhanden ist.

 

Ich könnte auch nochmal erwähnen, dass die von der Stadt Kiel übernommenen Gärten des Kreisverbands leider in einem katastrophalen Zustand sind und es passiert seit einem Jahr nichts. (dafür wären wohl auch Steuergelder für die Finanzierung notwendig). Aber der Kreisverband wird ja trotz alledem weiterhin mit 25.000 € pro Jahr finanziert.

Aber ich muss auch sagen,  seitdem die Immobilienwirtschaft und das Bauamt mit uns direkt reden, kommen wir bis jetzt immer auf ein beiderseitiges zufriedenstellendes Ergebnis. Hier möchte ich mich bei Frau Boje und Herrn Saß bedanken.  Endlich gibt es ohne den Kreisverband Ergebnisse. Schön wäre es, wenn sich die Stadtverwaltung nicht immer einmischen würde.

Eine Einigung zwischen dem Oberbürgermeister und zweit Mitgliedern des Kreisverbands möchte ich lieber noch nicht kommentieren. 

 

Nach Rücksprache mit Freunden und auch Mitgliedern der Stadt (Bürger) werden wir uns überlegen, eine eigene Partei für die nächsten Wahlen aufzustellen. Wir müssen leider diesen Weg gehen, um uns endlich Gehör zu verschaffen. So kann es nicht weitergehen, alles ohne Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen. Die Zusprache ist momentan groß. Mal sehen, was daraus wird.

Die Hilfe, die öffentlich versprochen wurde, auch mit der Integration, ist nie angekommen. Aber wir haben es geschafft, über 20 Nationen als Pächter gut und zufrieden einzugliedern. Da sollte die Stadt sich mal ein Beispiel dran nehmen und nicht nur reden, sondern auch tun.

 

Bis bald und Gruß an die Kleingärtner und Freunde der Kleingärtner, die uns unterstützen.

 

Axel Zabe

 

 

 

Neuordnung des Kleingartenwesens ab dem 01.01.2023

 

 
Auf der außerordentlichen Versammlung des Kreisverbandes Kiel stimmten 33 der 44 Delegierten für die Vereinbarung zwischen dem Kreisverband und der Stadt Kiel. Damit endet der Generalpachtvertrag zum 31. Dezember 2022. Ab 2023 verpachtet die Stadt Kiel die Gärten direkt an die Vereine. Sämtliche Zwischenpachtverträge behalten ihre Gültigkeit, für die einzelnen Pächter ändert sich nichts. Der Pachtzins soll bis 2025 bei 21 Cent pro Quadratmeter bleiben.
 
Vereinbarung zwischen dem Kreisverband und der Stadt Kiel
Vereinbarung KV.pdf
PDF-Dokument [1.1 MB]

 

 

Neue Versicherungssummen bei der Württemberger Versicherung zum 01.01.2023

 

Ab dem 01. Januar 2023 erhöht sich die Versicherungssumme bei der Grundversicherung von derzeit 5.000 € auf 15.000 €. Der Beiträg bleibt konstant bei 35,00 €.

 

Anbei das neue Merkblatt.

 

 

Württemberger Versicherung Merkblatt ab 2023
Merkblatt neu 2023.pdf
PDF-Dokument [111.3 KB]

Laubenversicherung

 

Bei Einbrüchen, Brandschäden oder Fragen zur Laubenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an die Württembergische Versicherung.

 

 

 

Keine Brennzeiten mehr seit 2021:

 

Wie in den Kieler Nachrichten am 14. August 2021 und in der Landesverordnung nachzulesen ist, gilt ab Juni dieses Jahres ein generelles Brennverbot. Dieses Brennverbot gilt auch für die Kleingärtner.  Somit ist es ab Oktober 2021 nicht mehr erlaubt,  Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen.

 

Nutzen Sie die Möglichkeit des Kompostierens, das Anlegen einer Totholzhecke oder die Entsorgung über die Abfallhöfe.

 

´