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Aktuell

 

 

Terminvereinbarung unter:

 

Whatsapp 0176 74418106

 

geschaeftsstelle@kgv-kiel1897.de

 

 

 

 

 

keine Gemeinschaftsarbeit am 26.08.2023 in der Anlage "Dubenhorst"

 

Liebe Mitglieder,

 

in der Anlage "Dubenhorst" findet am 26. August 2023 keine Gemeinschaftsarbeit statt.

 

Der nächste Termin ist am 28. Oktober 2023.

 

 

 

 

Jahreshauptversammlung (Delegiertenversammlung) am 17. Mai 2023

 

Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung am letzten Mittwoch gab es folgende Wahlen:

 

Stellvertretende Vorsitzende: Rita Jönck (Wiederwahl)
Rechnungsführerin: Corinna Johannsen (Wiederwahl)
Revisorin: Ines Cordsen (Wiederwahl)
Revisorin: Heike Regendörp (Neu)

 

Der Jahresabschluss 2022 und der Kostenvoranschlag 2023 wurden einstimmig beschlossen, der Vorstand wurde einstimmig entlastet.

 

 

Umschreibungen von Parzellen

 

Hierfür sind folgende Schritte notwendig:

 

1. Der Pächter muss eine schriftliche Kündigung und eine Rückgabeerklärung einreichen. Zudem sind aktuelle Fotos der Parzelle und der Laube nötig.

 

-> Formulare zum Download

 

2. Vom Nachfolger benötigen wir eine Ausweiskopie und den ausgefüllten Antrag auf Mitgliedschaft im Verein.

 

-> Formulare zum Download

 

3. Die Verträge können danach mit einem festen Termin im Verein abgeholt werden, bzw. werden per Post zugeschickt.

 

Wir weisen daraufhin, dass alleine der Vorstand über die Vergabe von Parzellen entscheidet, der Pächter kann aber einen Nachfolger vorschlagen.  Die Hinweise bei Pächterwechsel sind unbedingt zu beachten. Die Abstandszahlung zwischen Pächter und Nachfolger ist eine private Angelegenheit, die keinen Einfluss auf die Vergabe von Parzellen hat. Der Verein verpachtet nur die Grundstücke.

 

Hinweis für die Nachpächter:  Es sollte keine Abstandszahlung an den Vorpächter geleistet werden, bevor der Vorstand entschieden hat, dass Sie die Parzelle bekommen und der Pachtvertrag unterzeichnet wurde. 

 

 

 

 

Neuordnung des Kleingartenwesens ab dem 01.01.2023

 

 
Auf der außerordentlichen Versammlung des Kreisverbandes Kiel stimmten 33 der 44 Delegierten für die Vereinbarung zwischen dem Kreisverband und der Stadt Kiel. Damit endet der Generalpachtvertrag zum 31. Dezember 2022. Ab 2023 verpachtet die Stadt Kiel die Gärten direkt an die Vereine. Sämtliche Zwischenpachtverträge behalten ihre Gültigkeit, für die einzelnen Pächter ändert sich nichts. Der Pachtzins soll bis 2025 bei 21 Cent pro Quadratmeter bleiben.
 
Vereinbarung zwischen dem Kreisverband und der Stadt Kiel
Vereinbarung KV.pdf
PDF-Dokument [1.1 MB]

 

 

Neue Versicherungssummen bei der Württemberger Versicherung zum 01.01.2023

 

Ab dem 01. Januar 2023 erhöht sich die Versicherungssumme bei der Grundversicherung von derzeit 5.000 € auf 15.000 €. Der Beiträg bleibt konstant bei 35,00 €.

 

Anbei das neue Merkblatt.

 

 

Württemberger Versicherung Merkblatt ab 2023
Merkblatt neu 2023.pdf
PDF-Dokument [111.3 KB]

Laubenversicherung

 

Bei Einbrüchen, Brandschäden oder Fragen zur Laubenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an die Württembergische Versicherung.

 

 

 

 

 

Überlassung von Parzellen an Dritte ist untersagt!

 

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

 

Pächter, die Ihre Gärten an Dritte ohne Zustimmung des Vorstands übergeben haben, machen sich strafbar. Wer ohne gültigen Pachtvertrag unsere Gärten nutzt, muss damit rechnen, dass er vom Vorstand angezeigt wird. Wir werden im Laufe des Jahres 2023 eine Überprüfung vornehmen. 

Um Problemen aus dem Weg zu gehen, geben wir Ihnen die Chacne, bis Ende März 2023 eine Umschreibung nachzuholen.

 

 

 

 

Anlagen mit Einzelwasseruhren

 

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

 

bei Kleingartenanlagen, die Komplett mit Einzelwasseruhren ausgestattet sind, hat der Wasserwart die Möglichkeit, die Einzelabrechnungen zu erstellen und jährlich bis zum 15.November beim Vorstand einzureichen.  In dem Fall würde der Verein eine Aufwandsentschädigung für die Arbeit genehmigen.

 

Vorab sollte mit dem Vorstand zwecks Genehmigung eine Rücksprache gehalten werden.

 

Sollte der Wasserwart keine Abrechnung erstellen oder niemand die Aufgabe übernehmen, wird die Abrechnung vom Verein wie üblich durch Teilung des gesamten Wasserverbrauchs an alle Pächter erstellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweise für das Gartenjahr 2023

 

Gemeinschaftsarbeit:

Die Termine für die diesjährige Gemeinschaftsarbeit sind wie folgt festgelegt worden:

Samstag, den 25. März 2023

Samstag, den 26. August 2023

Samstag, den 28. Oktober 2023

Die Teilnahme an einem dieser drei Termine ist nach der Gemeinschaftsarbeitsordnung Pflicht. Die Anlagenvertreter führen Anwesenheitslisten. Wer keine Gemeinschaftsarbeit leistet, wird mit 30,00 € zur Kasse gebeten. Dieses ist ein Beschluss des erweiterten Vorstands. Die Termine können von den Anlagenvertretern verlegt werden, bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge.

 

An- und Abstellen des Wassers:

Anstellen des Wassers: Am Samstag, den 25. März 2023

Abstellen des Wassers: Am Samstag, den 28. Oktober 2023

Das Anstellen des Wassers und eventuelle Reparaturen an der Leitung erfolgen in Gemeinschaft und werden durch die Anlagenvertreter organisiert. Wir weisen nochmals daraufhin, dass der Verein nicht verpflichtet ist, Wasser in die einzelnen Parzellen zu liefern. Die Termine können witterungsbedingt verschoben werden. Dies erfolgt individuell nach Aushang, bitte achten Sie auf Hinweise in den Schaukästen.

 

Mittagspause:

Zwischen dem 01. Mai und 30. September gilt die Mittagspause werktags von 13-15 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist jegliche Lärmbelästigung untersagt.

 

Parzellennummern:

Die Parzellennummern müssen sichtbar an der Pforte angebracht werden. Dieses ist eine Vorgabe der Stadt.

 

Heckenschnitt:

Der Heckenrückschnitt auf maximal 1,20 m muss bis spätestens 31.Oktober 2023 erfolgt sein.

 

Brennverbot:

Seit 2021 gibt es ein generelles Brennverbot in allen Parzellen.   

 

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:

Dienstag: 11:00 – 14:00 Uhr mit Termin.

Donnerstag: 11:00 – 14:00 Uhr mit Termin.

Änderungen sind möglich.

 

Schließung der Geschäftsstelle:

Winterpause: bis zum 13. Januar

Osterferien:  06. bis zum 20. April

Himmelfahrt: 19. Mai bis 20. Mai

Sommerferien: 31. Juli bis zum 26. August

Herbstferien: 16. bis zum 27. Oktober

Tag der Deutschen Einheit: 03. Oktober

Reformationstag: 31. Oktober

Winterpause:  ab dem 21. Dezember

 

 

Gebührenordnung:

Mitgliedsbeitrag: 60,00 €

Pacht: 21 Cent/m²

Wassergeldvorauszahlung: 38,00 €

Ablesung/Wartung Hauptwasserschacht: 3,00 €

Württembergische Laubenversicherung: ab 35,00 €

Aufnahmegebühr / Umschreibegebühr: 50,00 €

Kaution für Neupächter: 150,00 € (Rückzahlung nur bei ordnungsgemäßer Übergabe)

Bauantrag für Gewächshaus: 10,00 €

Bauantrag für eine Laube: kostenlos (über die Stadt Kiel)

Antrag Pool / Planschbecken: 10,00 € plus extra Wassergeld

Rücklastschriftgebühr: 7,00 €

Mahngebühr: 5,00 €

 

 

 

 

Keine Brennzeiten mehr seit 2021:

 

Wie in den Kieler Nachrichten am 14. August 2021 und in der Landesverordnung nachzulesen ist, gilt ab Juni dieses Jahres ein generelles Brennverbot. Dieses Brennverbot gilt auch für die Kleingärtner.  Somit ist es ab Oktober 2021 nicht mehr erlaubt,  Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen.

 

Nutzen Sie die Möglichkeit des Kompostierens, das Anlegen einer Totholzhecke oder die Entsorgung über die Abfallhöfe.

 

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Freie Gärten

 

Die Liste mit den freien Parzellen wird regelmäßig aktualisiert.

 

Beachten Sie bitte, dass wir keine Wartelisten führen.

 

 

Freie Gärten