Leitfaden für Anlagenvertreter

Vorwort


Der Anlagenvertreter…


• ist der für vier Jahre gewählte Repräsentant seiner Anlage
• wählt den Vorstand des Vereins und hat Sitz und Stimme in der Jahreshauptversammlung
• organisiert Hilfe und Arbeiten in der Anlage
• sorgt für die Einhaltung der Gartenordnung

 

1. Der Anlagenvertreter ist Repräsentant seiner Anlage


Er ist Bindeglied zwischen dem Vorstand und den Gartenpächtern.
Er kennt die Sorgen und Probleme seiner Anlage am besten, deshalb sucht er das Gespräch mit den Gartenpächtern.
Er stellt sich bei den neuen Pächtern vor.
Der Koppelobmann führt die Gespräche zusammen mit anderen Anlagenvertretern.
Der Koppelobmann sollte spätestens alle zwei Monate mit seinen Anlagenvertretern eine Lagebesprechung durchführen.

 

2. Der Anlagenvertreter ist Organ der Jahreshauptversammlung


Gemäß § 8 Abs. 2 und 3 der Satzung sind die Anlagenvertreter die entscheidenden stimmberechtigten Personen in der Jahreshauptversammlung. Sie bestimmen u.a. die Mitglieder des Vereinsvorstandes.
Der Anlagenvertreter sorgt dafür, dass alle vier Jahre eine Anlagenversammlung zur Neuwahl der Anlagenvertreter einberufen wird (§ 9 der Satzung). Das Einladungsschreiben, das die Geschäftsstelle verschickt, sollte seine persönliche Handschrift zeigen.
Die Anlagenvertreter führen durch entsprechende Gespräche interessierte Mitglieder an die Vereinsarbeit heran, denn sie kennen die Persönlichkeiten in ihrer Anlage am besten.

 
3. Der Anlagenvertreter ist Organisator und Helfer


In jeder Anlage fallen Arbeiten an, die nur gemeinsam erledigt werden können (z.B. Überprüfung der Wasseranlagen nach Einbau der Wasseruhren, Beseitigung von Schäden an den Wegen, Hilfe beim Fällen von abgestorbenen Obstbäumen, Reinigung des Gemeinschaftsgrüns, etc.)
Da der Anlagenvertreter in der Regel ein erfahrener Kleingärtner sein wird, gibt er sein Wissen, insbesondere an neue und erkennbar unerfahrene Mitglieder weiter. Das Leitbild sollte lauten: „Der Anlagenvertreter, dein Freund und Helfer!“

 

4. Der Anlagenvertreter ist Garant für Ordnung in der Anlage

 


Das gesamte Kleingartengelände unseres Vereins ist von der Stadt Kiel gepachtet. Dafür wird nicht nur der Pachtzins gezahlt, sondern der Generalpachtvertrag enthält reihenweise Bestimmungen, wie das Land zu bewirtschaften und zu pflegen ist. Dementsprechend ist die Gartenordnung nur ein Spiegelbild des Generalpachtvertrages! Diesen Grundsatz sollte ein Anlagenvertreter seinen Gartenfreunden klarmachen können.
Sollte ein Einschreiten bei Verstößen gegen die vorgegebene Ordnung erforderlich werden, sollte er niemals alleine tätig werden, sondern seine anderen Vertreter oder hilfsbereite Freunde mitnehmen.


Also:
• nie alleine ermahnen!
• stets alle Vertreter vorstellen und den Vertreterausweis vorlegen!
• Nur mit den Pächtern sprechen und nicht vor Zeugen wie Kindern, Angehörigen oder Freunden!
• Um Verständnis werben.

 

Beschlossen wurde dieser Leitfaden anlässlich der Vertreterversammlung am 29.01.1999.