Anlagen zur Gartenordnung

 

Anlage 01 zur Gartenordnung

 

Wuchsstärke und Krankheiten

Auswahl von Gehölzen, die nicht im Kleingarten angepflanzt werden dürfen, da sie eine bestimmte Wuchshöhe überschreiten oder verschiedenen Krankheitserregern und Schadinsekten die Überlebensmöglichkeit bieten.

Es handelt sich hierbei um keine abschließende Aufzählung.

 

Wald- und Parkbäume, die von Natur aus eine Wuchshöhe von 3,00 m überschreiten:

Laubbäume

Nadelbäume

Ahorn

Eibe

Birke

Tannen (alle Arten)

Buche

Douglasie

Eiche

Fichten (alle Arten)

Esche

Kiefern (alle Arten)

Erle

Zypressen (alle Arten)

Eberesche

Lebensbaum (nur als Hecke)

Ginkgo

Mammutbaum

Kastanie

Zedern (alle Arten)

Pappel

Wacholder (alle Arten)

Weide

 

Walnuss

 

 

 

Deck- und Blütensträucher, die von Natur aus eine Wuchshöhe von 2,50 m überschreiten

 

Schaderreger

Blut-Hasel (Corylus avellana)

 

Erbsenstrauch (Caragana arborescens)

 

Hartriegel (Cornus sanguinea)

 

Goldregen bis zu 7,00 m Wuchshöhe

 

Essigbaum (Rhus typhina) bis zu 8,00 m

Wuchshöhe und Wurzelausläufer

Bocksdorn (Lycium barbarum)

 

Haferschlehe (Prunus spinosa)

Scharka-Krankheit

Berberitze-Sauerdorn (Berberis vulgaris)

Rost

Feuerdorn (Pyracantha coccinea)

Feuerbrand

Felsenbirne-Pralinenbaum (Amelanchier levis)

Feuerbrand

Felsenmispel (Cotoneaster)

Feuerbrand

Scheinquitte (Chaenomelis japonica)

Feuerbrand

Rot- und Weißdorn (Crataegus laevigata/monogyna)

Feuerbrand

Zwergmispel (Cotoneaster horizontalis)

Feuerbrand

Korkenzieher-Weide (Salix matsudana Totuosa)

Birnenbohrer

Weymuthskiefer 5-nadelig (Pinus strobus)

Johannisbeeren -, Säulen- und Blasenrost

Wacholder, mittelhoch (Juniperus sabina/pfitzerina u.a.)

Birnengitterrost

Zuckerhutfichte (Picea glauca „Conica")

Rote Spinne

 

 

 

Anlage 02 zur Gartenordnung

 

Pflanz- und Grenzabstände für im Kleingarten zulässige Bäume und Sträucher

Es wird grundsätzlich empfohlen den Abstand etwas größer zu wählen, damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt.

Es handelt sich hierbei um keine abschließende Aufzählung.

 

 

Empfohlener Pflanzabstand

Verbindlicher

Grenzabstand (ab Stammmitte)

Kernobst

(Niederstämme, Stammhöhe bis 60 cm)

 

 

Apfel

3 m

2 m

Birne

3 – 4 m

2 m

Quitte

3 – 4 m

2 m

Viertel- und Halbstämme

4,00 m

3 m

 

 

 

Steinobst

(Niederstämme oder Busch)

 

 

Sauerkirsche

4,00 m

2,00 m

Pflaume

4,00 m

3,00 m

Pfirsich

3,00 m

3,00 m

Aprikose

3,00 m

3,00 m

Süßkirsche auf Unterlage GiSel A 5

Einzelbaum

3,00 m

Säulenobst

2,00 m

2,00 m

Hoch wachsende Sorten

3,00 m

3,00 m

 

 

 

Beerenobst

 

 

Schwarze Johannisbeere

1,50 -2,00 m

1,25 m

Rote u. weiße Johannisbeere (Büsche und Stämmchen)

1,00 -1,25 m

1,00 m

Stachelbeeren

1,00 -1,25 m

1,00 m

Himbeeren(am Spalier)

0,40 -0,50 m

1,00 m

Brombeeren(am Spalier)

2,00 m

1,00 m

Brombeeren(aufrecht stehend)

1,00 m

1,00 m

Heidelbeeren

1,00 m

1,00 m

Maibeeren

1,20 m

1,00 m

Weinreben

1,30 m

1,00 m

 

 

 

Ziergehölze

 

 

einzelstehend

3,00 m

2,00 m

in freier Hecke stehend

1,00 m

2,00 m

 

 

 

Formschnitthecken

0,20-0,50 m

halbe Höhe

 

 

Anlage 03 zur Gartenordnung

Neophyten im Kleingarten

Invasive Neophyten sind eingeführte Pflanzen mit einem hohen Ausbreitungs- und Verdrängungspotential. Außerdem sind einige Arten, wie z. B. der Riesen-Bärenklau, auch für uns Menschen gefährlich. Hier kann es bei Berührung zu verbrennungsähnlichen Hautreaktionen kommen. Daher ist die Kultivierung aller invasiven gebietsfremden Pflanzenarten in der gesamten Kleingartenanlage verboten. Wildwuchs ist umgehend zu entfernen. Dies betrifft zurzeit die untenstehenden Pflanzenarten. Zukünftig können weitere invasive Arten gelistet werden.

Daher handelt es sich hierbei um keine abschließende Aufzählung.


 

Häufig vorkommende Neophyten

Götterbaum

Ailanthus altissima

Riesenbärenklau/Herkules Staude

Heracleum mantegazzianum

Japanischer Hopfen

Humulus scandens

Drüsiges Springkraut

Impatiens glaudulifera

Flutendes Heusenkraut

Ludwigia peploides

Karolina-Haarnixe

Cabomba caroliniana

Wasserhyazinthe

Eichhornia crassipes

Schmalblättrige Wasserpest

Elodea nuttallii

Verschiedenblättriges Tausendblatt

Myriophyllum heterophyllum

Lästiger Schwimmfarm

Salvinia molesta

Sachalin-Staudenknöterich

Fallopia sachalinensis

Japanischer Staudenknöterich

Fallopia japonica

Kanadische und Riesen-Goldrute

Solidago canadensis und Solidago gigantea

Schlingenknöterich

Fallopia baldschuanica

Bambusgewächse

Bambusoideae

Gewöhnliche Waldrebe

Clematis vitalba

Beifuß blättriges Traubenkraut

Ambrosia arlemisüfolin

Kartoffelrose

Rosa rugosa

Franzosenkraut/Kleinblütiges Knopfkraut

Galinsoga parviflora

Homfrüchtiger Sauerklee

Oxalis corniculata

Essigbaum

Rhus typhiania

Selten vorkommende Neophyten

Gewöhnliche Seidenpflanzen

Asclepias syriaca

Großblütiges Heusenkraut

Ludwigia grandiflora

Gelbe Scheinkalla

Lysichiton americanus

Große Wassernabel

Hydrocotyle ranunculoides

Wechselblatt –Wasserpest

Lagarosiphon major

Brasilianisches Tausendblatt

Myriophyllum aquaticum

Potentiell vorkommende Neophyten

Weidenblatt Akazie

Acacia saligna

Alligatorkraut

Alternanthera philoxeroides

Blauständige Besensegge

Andropogon virginicus

Kreuzstrauch

Baccharis halimifolia

Ballonwein

Cardiospermum grandiflorum

Rosa Pampasgrasköpchen

Cortaderia selloana

Steppengras

Ehrharta calycina

Chilenische Riesenrhabarber

Gunnera tinctoria

Falscher Wasserfreund

Gymnocoronis spilanthoides

Persischer Bärenklau

Heracleum persicum

Sosnowsky Bärenklau

Heracleum sosnowskyi Humulus scandens

Chinesischer Buschklee

Lespedeza cuneata

Japanischer Kletterfarn

Lygodium japonicum

Japanisches Stelzengras

Microstegium vimineum

Karottenkraut

Parthenium hysterophorus

Afrikanisches Lampenputzergras

Pennisetum setaceum

Durchwachsener Knöterich

Persicaria perfoliata

Mesquitebaum

Prosopis juliflora

Kudzu

Pueraria lobata

Chinesischer Talgbaum

Triadica sebifera

Chinaschilf

Miscanthus

Gewöhnliche Mahonie

Mahonia aquifolium

Ranukel-Strauch

Kerria japonica

 

 

Anlage 04 zur Gartenordnung

Kieler Modell

Bei übergroßen Lauben wird das „Kieler Modell“ angewandt.

  1. Bestandsschutz besteht demnach für alle Lauben, die vor 1983 errichtet worden sind.

Ein Behelfsheim oder eine Laube (ob mit oder ohne Baukarte/Bauschein errichtet) kann in der bestehenden (ggf. genehmigten) Form bis zum “Untergang“ bestehen bleiben -auch bei einem Pächter*innenwechsel.

Eine Wohnnutzung durch Pächter*innen ist nicht zulässig.

Entwässerungsanlagen sind zurückzubauen.

Vorhandene Feuerstätten können nur verbleiben, wenn sie nachweislich turnusmäßig gekehrt wurden. Sofern sie 1 Jahr außer Betrieb waren, sind sie zurück zu bauen.

  1. Lauben, die zwischen 1983 und 1999 errichtet worden sind, werden durch die Landeshauptstadt fortan bis zu einer Grundfläche inklusive überdachtem Freisitz von 40 m² bis zu deren Untergang geduldet.

Sofern eine Laube aus dem Zeitraum 1983 bis 1999 deutlich über 40 m² Grundfläche aufweist, wird ein Rückbau auf max. 40 m² gefordert. Wenn es sich nur um eine Vergrößerung durch einen Anbau handelt, so ist dieser zurück zu bauen. Sofern ein Rückbau auf max. 40 m² auf Grund der Bauweise nicht möglich ist, dann ist eine Reduzierung / ein Rückbau auf eine standsichere Einheit erforderlich.

Es erfolgt eine Prüfung und Abstimmung im Einzelfall durch das Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation. Adressaten des Rückbauverlangens sind die Pächter*innen der Lauben, ersatzweise die jeweiligen Vereine.

 


 

  1. Alle ab 2000 regelwidrig zu groß errichteten Lauben bzw. Anbauten haben grundsätzlich keinen Bestandsschutz.

Lauben, die ab 2000 ohne nachgewiesene Baugenehmigung zu groß errichtet und / oder danach wesentlich verändert wurden, sind auf das dem Bundeskleingartengesetz (§3 Abs. 2) entsprechende Maß (24 m² Grundfläche einschl. überdachtem Freisitz) zurück zu bauen. Anbauten sind ersatzlos zu entfernen. Auf der Parzelle dürfen max. 1 bauliche Anlage und ggf. ein 2m x 2m Komposttoilettenraum sowie ein Gewächshaus vorhanden sein.


 

 

Anlage 05 zur Gartenordnung

Maße der Laube

A= Länge

B= Breite

C= Firsthöhe

D= Traufhöhe

E= Breite des Dachüberstandes


 

Gemessen wird die Baulichkeit am Sockel. An den Punkten, die die äußersten Ecken des Gebäudes am Boden markieren.