Der Kleingärtnerverein Kiel e. V. von 1897
Mit über 2400 Gärten und einer Gesamtfläche von ca. 1.000.000 m² gehört der Kleingärtnerverein Kiel e.V. von 1897 zu einem der größten Vereine in unserem Bundesland. Wir verfügen im gesamten nördlichen Kieler Stadtgebiet über 54 Anlagen. Das Gelände erstreckt sich vom Südufer des Nord-Ostsee-Kanals bis an den Ortsteil Hassee. Zwei Anlagen (Büllsche Koppel und ein Teil der Anlage Kollhorst) befinden sich auf dem Gemeindegebiet Kronshagen. Einen Überblick über die gesamten 54 Anlagen finden sie hier: Unsere Anlagen
Seit dem 21. April 2017 ist Herr Axel Zabe Vorsitzender des Vereins.
Zum Vorstand zählen außerdem Rita Jönck und Corinna Johannsen.
Die gesetzliche Grundlage für eine Kleingärtnerische Bewirtschaftung bildet seit dem Jahr 1983 das Bundeskleingartengesetz einschließlich des Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (1994).
Die vertragliche Grundlage für die kleingärtnerische Nutzung der städtischen Flächen bildet die Gartenordnung der Stadt Kiel
Die Grundlage für das Pachtverhältnis zwischen dem Verein und den einzelnen Pächterinnen und Pächtern bildet die Satzung des Kleingärtnervereins Kiel e.V. von 1897 einschließlich Gartenordnung .
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