Herzlich Willkommen auf den Seiten des Kleingärtnervereins Kiel e.V. von 1897
23.06.2025 - Bericht des Vorsitzenden Axel Zabe
An unsere Pächter und Freunde des Kleingartenwesens,
Wir müssen leider mitteilen, dass die Stadt Kiel die Haushaltssperre beschlossen hat. Also sind die uns zugesagten Unterstützungen vom Tisch, es gibt nichts.
Ich stelle mir persönlich nun die Frage, ob zumindest der bei der Stadt Kiel hochverschuldete Kreisverband seine 25.000 Euro schon rechtzeitig erhalten hat. Ich sehe es natürlich jetzt auch so,
dass die vom Kreisverband übernommenen Gärten, die total verwildert und in einem katastrophalen Zustand sind, jetzt auch weiterhin so bleiben werden.
Es wäre nett, wenn man schon im Kleingartenbeirat sitzt, seinen Garten auch vernünftig herrichten würde. Die Gartenordnung der Stadt Kiel sollte man einhalten und mit gutem Beispiel voran gehen. Ob
derjenige aus der Grünen-Fraktion kommt oder einer anderen, lasse ich noch mal offen.
Aber keine Angst, wir werden auch dieses Jahr mit dem Abriss und der Wiederherstellung von verwilderten Gärten weiter machen, vielleicht nicht ganz so viele, wie wir uns vorgenommen haben.
Nun Kopf hoch und ein schönes Gartenjahr für alle.
Gruß
Axel
P.S.: Ich frage mich immer wieder, wieso ein Kreisverband dem Kleingartenbeirat angehören kann, da er nicht einmal die Hälfte der Kleingärtner vertritt.
Tag des offenen Gartens im Prüner
Schlag 1-8 am 15. Juni 2025
Einladung zur Anlagenversammlung
Gartenanlagen „Große Moorkoppel“ und „Kieler Hof“
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
wir laden Sie herzlich zur Anlagenversammlung am
Dienstag, den 08. Juli 2025 um 16:00 Uhr
in unser Vereinsheim am Kronshagener Weg 97, 24116 Kiel ein.
Tagesordnung:
-
) Begrüßung und Anwesenheitsfeststellung
-
) Neuwahl von Anlagenvertretern für 4 Jahre
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) Anträge
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) Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 4 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kleingärtnerverein Kiel e.V. von 1897
Der Vorstand
Umschreibungen von Parzellen
Hierfür sind folgende Schritte notwendig:
1. Der Pächter muss eine schriftliche Kündigung und eine Rückgabeerklärung einreichen. Zudem sind aktuelle Fotos der Parzelle und der Laube nötig.
2. Vom Nachfolger benötigen wir eine Ausweiskopie und den ausgefüllten Antrag auf Mitgliedschaft im Verein.
3. Die Verträge können danach mit einem festen Termin im Verein abgeholt werden, bzw. werden per Post zugeschickt.
Wir weisen daraufhin, dass alleine der Vorstand über die Vergabe von Parzellen entscheidet, der Pächter kann aber einen Nachfolger vorschlagen. Die Hinweise bei Pächterwechsel sind unbedingt zu beachten. Die Abstandszahlung zwischen Pächter und Nachfolger ist eine private Angelegenheit, die keinen Einfluss auf die Vergabe von Parzellen hat. Der Verein verpachtet nur die Grundstücke an Kieler Bürger oder aus dem direkten Umland.
Hinweis für die Nachpächter: Es sollte keine Abstandszahlung an den Vorpächter geleistet werden, bevor der Vorstand entschieden hat, dass Sie die Parzelle bekommen und der Pachtvertrag unterzeichnet wurde.
23.05.2025 - Jahreshauptversammlung 2025
Am heutigen Freitag fand die diesjährige Jahreshauptversammlung (Delegiertenversammlung) im Vereinsheim statt.
Anwesend waren 3 Vorstandmitglieder, 7 Mitglieder des erweiterten Vorstands, 2 Revisorinnen, 27 Anlagenvertreterinnen und Anlagenvertreter, sowie 1 Gast.
Folgende Wahlen fanden statt:
Wahl des Vorsitzenden: Axel Zabe wurde einstimmig für 4 weitere Jahre wiedergewählt.
Wahl der Revisoren: Ines Cordsen und Heike Regendörp
wurden einstimmig für ein Jahr wiedergewählt.
Der Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2024 einstimmig entlastet, der Kostenvoranschlag für 2025 wurde ebenfalls einstimmig genehmigt.
Wir gratulieren den gewählten Mitgliedern und bedanken uns für die rege Teilnahme.
Satzung ueber die Gartenordnung_Final.pd[...]
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Hinweise für das Gartenjahr 2025
Gemeinschaftsarbeit:
Die Terminvorschläge für die diesjährige Gemeinschaftsarbeit sind:
Samstag, den 05. April 2025 * - Samstag, den 19. Juli 2025 * - Samstag, den 11. Oktober 2025 *
Die Teilnahme an einem dieser drei Termine ist nach der Gemeinschaftsarbeitsordnung Pflicht. Die Anlagenvertreter führen Anwesenheitslisten. Wer keine Gemeinschaftsarbeit leistet, wird mit 60,00 € zur Kasse gebeten. Dieses ist ein Beschluss der Jahreshauptversammlung. Diese Termine können von den Anlagenvertretern verlegt werden, bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge und lassen Sie sich in die Anwesenheitslisten eintragen. Es wird ab sofort wieder mehr darauf geachtet.
An- und Abstellen des Wassers:
Terminvorschlag für das Anstellen des Wassers: Am Samstag, den 29. März 2025 *
Terminvorschlag für das Abstellen des Wassers: Am Samstag, den 25. Oktober 2025 *
Das Anstellen des Wassers und eventuelle Reparaturen an der Hauptleitung erfolgen in Gemeinschaft und werden durch die Anlagenvertreter organisiert. Reparaturen innerhalb der Parzelle sind Pächterangelegenheit. Wir weisen nochmals daraufhin, dass der Verein nicht verpflichtet ist, Wasser in die einzelnen Parzellen zu liefern. Die Termine können witterungsbedingt verschoben werden. Dies erfolgt individuell pro Anlage. Bitte achten Sie auf Hinweise in den Schaukästen. Die Schächte innerhalb der Parzellen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein.
Neue Gartenordnung der Stadt Kiel:
Die Stadt Kiel hat zum 01. Januar 2025 eine neue Gartenordnung herausgegeben, die für alle Pächter bindend ist. Die Gartenordnung kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden.
Anpassung der Pachtflächen:
Die Stadt Kiel hat in den letzten Jahren die Flächen überprüft und die Außengrenzen sowie die Flächen korrigiert, was zu einer Neuberechnung der tatsächlich genutzten Fläche führt. Bei vielen Parzellen ändern sich somit die Quadratmeter, was zu einer neuen Pachthöhe führt. Die genaue Quadratmeterzahl für Ihre Parzelle finden Sie auf der aktuellen Rechnung.
Mittagspause/ Ruhezeiten:
Es ist das Bundesimmissionsschutzgesetz und die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Geräte und Maschinen dürfen an Werktagen zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb ebenfalls verboten.
Heckenschnitt:
Der Rückschnitt der Außenhecken auf maximal 1,20 m und der Zwischenhecken auf 80 cm muss bis spätestens 28. Februar 2025 erfolgt sein, andernfalls kann eine Kündigung der Parzelle erfolgen.
Adressänderungen:
Wir bitten Sie, uns Adressänderungen schnellstmöglich mitzuteilen. Auch gültige Telefonnummern, bzw. Email-Adressen sind für Notfälle zu hinterlegen.
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Dienstag: 11:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag: 11:00 – 14:00 Uhr
Für Umschreibungen und Ausgabe der Pachtverträge sind Termine notwendig.
Schließung der Geschäftsstelle:
Winterpause: bis zum 10. Januar
Osterferien: 11. bis zum 25. April
Himmelfahrt: 29. Mai
Sommerferien: 12. August bis zum 05. September
Tag der Deutschen Einheit: 03. Oktober
Herbstferien: 20. bis 31. Oktober
Winterpause: ab dem 19. Dezember
Gebührenordnung:
Mitgliedsbeitrag: 60,00 €
Pacht: 21 Cent/m²
Wassergeldvorauszahlung: 38,00 €
Ablesung/Wartung Hauptwasserschacht: 3,00 €
Württembergische Laubenversicherung: ab 35,00 €
Aufnahmegebühr / Umschreibegebühr: 50,00 €
Kaution für Neupächter: 150,00 € (Rückzahlung nur bei ordnungsgemäßer Übergabe)
Bauantrag für Gewächshaus: 10,00 €
Bauantrag für eine Laube: kostenlos, muss bei der Stadt Kiel gestellt werden
Antrag Pool / Planschbecken: 10,00 € plus extra Wassergeld
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* Diese Termine können vom Anlagenvertreter geändert werden.
Hinweise für das Gartenjahr 2025
Anlage Dubenhorst:
Gemeinschaftsarbeit:
Die Terminvorschläge für die diesjährige Gemeinschaftsarbeit im Dubenhorst sind:
Samstag, den 22. Februar 2025 * und Samstag, den 11. Oktober 2025 *
Die Teilnahme an einem dieser beiden Termine ist nach der Gemeinschaftsarbeitsordnung Pflicht. Die Anlagenvertreter führen Anwesenheitslisten. Wer keine Gemeinschaftsarbeit leistet, wird mit 60,00 € zur Kasse gebeten. Dieses ist ein Beschluss der Jahreshauptversammlung. Diese Termine können von den Anlagenvertretern verlegt werden, bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge und lassen Sie sich in die Anwesenheitslisten eintragen. Es wird ab sofort wieder mehr darauf geachtet.
An- und Abstellen des Wassers:
Terminvorschlag für das Anstellen des Wassers: Am Samstag, den 29. März 2025 *
Terminvorschlag für das Abstellen des Wassers: Am Samstag, den 25. Oktober 2025 *
Das Anstellen des Wassers und eventuelle Reparaturen an der Hauptleitung erfolgen in Gemeinschaft und werden durch die Anlagenvertreter organisiert. Reparaturen innerhalb der Parzelle sind Pächterangelegenheit. Wir weisen nochmals daraufhin, dass der Verein nicht verpflichtet ist, Wasser in die einzelnen Parzellen zu liefern. Die Termine können witterungsbedingt verschoben werden. Dies erfolgt individuell pro Anlage. Bitte achten Sie auf Hinweise in den Schaukästen. Die Schächte innerhalb der Parzellen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein
Freie Gärten
Die Liste mit den freien Parzellen wird regelmäßig aktualisiert.
Beachten Sie bitte, dass wir keine Wartelisten führen.