Herzlich Willkommen auf den Seiten des Kleingärtnervereins Kiel e.V. von 1897

 

 

 

 

Umschreibungen von Parzellen

 

Hierfür sind folgende Schritte notwendig:

 

1. Der Pächter hat sich beim Vorstand zu melden und muss eine schriftliche Kündigung und eine Rückgabeerklärung einreichen. Zudem sind aktuelle Fotos der Parzelle und der Laube nötig. Bei einem Ortstermin wird überprüft, ob vor der Umschreibung noch Auflagen zu erfüllen sind.

 

2. Vom Nachfolger benötigen wir eine schwarz-weiße Ausweiskopie und den ausgefüllten Antrag auf Mitgliedschaft im Verein.

 

-> Formulare zum Download

 

3. Die Verträge können danach mit einem festen Termin im Verein abgeholt werden, bzw. werden per Post zugeschickt.

 

 

Wir weisen daraufhin, dass alleine der Vorstand über die Vergabe von Parzellen entscheidet, der Pächter kann aber einen Nachfolger vorschlagen.  Die Hinweise bei Pächterwechsel sind unbedingt zu beachten. Die Abstandszahlung zwischen Pächter und Nachfolger ist eine private Angelegenheit, die keinen Einfluss auf die Vergabe von Parzellen hat. Der Verein verpachtet nur die Grundstücke an Kieler Bürger oder aus dem direkten Umland.

 

Hinweis für die Nachpächter:  Es sollte keine Abstandszahlung an den Vorpächter geleistet werden, bevor der Vorstand entschieden hat, dass Sie die Parzelle bekommen und der Pachtvertrag unterzeichnet wurde. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweise für das Gartenjahr 2026

 

 

Gemeinschaftsarbeit:

Die Terminvorschläge für die diesjährige Gemeinschaftsarbeit sind:

Samstag, den 11. April 2026 * - Samstag, den 15. August 2026 * - Samstag, den 24. Oktober 2026 *

Die Teilnahme an einem dieser drei Termine ist nach der Gemeinschaftsarbeitsordnung Pflicht. Die Anlagenvertreter führen Anwesenheitslisten. Wer keine Gemeinschaftsarbeit leistet, wird mit 60,00 € zur Kasse gebeten. Dieses ist ein Beschluss der Jahreshauptversammlung. Diese Termine können von den Anlagenvertretern verlegt werden, bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge und lassen Sie sich in die Anwesenheitslisten eintragen. Stehen Sie nicht in der Liste, müssen Sie trotz Arbeitseinsatz Strafe zahlen, es muss die richtige Parzellennummer angegeben sein. Sollte es in der Anlage keinen Anlagenvertreter geben oder sollte keine Gemeinschaftsarbeit angesetzt sein, organisieren sich die Pächter der Anlage bitte selbst, zu den von uns vorgeschlagenen Terminen und einer der Anwesenden führt eine Anwesenheitsliste. Diese ist bis spätestens 15. November im Verein einzureichen.

  • * Diese Termine können vom Anlagenvertreter geändert werden.

An- und Abstellen des Wassers:

Terminvorschlag für das Anstellen des Wassers: Am Samstag, den 11. April 2026 *

Terminvorschlag für das Abstellen des Wassers: Am Samstag, den 24. Oktober 2026 *

Das Anstellen des Wassers und eventuelle Reparaturen an der Hauptleitung erfolgen in Gemeinschaft und werden durch die Anlagenvertreter organisiert. Reparaturen innerhalb der Parzelle sind Pächterangelegenheit. Wir weisen nochmals daraufhin, dass der Verein nicht verpflichtet ist, Wasser in die einzelnen Parzellen zu liefern. Die Termine können witterungsbedingt verschoben werden. Dies erfolgt individuell pro Anlage. Bitte achten Sie auf Hinweise in den Schaukästen. Die Schächte innerhalb der Parzellen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein.

  • * Diese Termine können vom Anlagenvertreter geändert werden.

 

Mittagspause/ Ruhezeiten:

Es ist das Bundesimmissionsschutzgesetz und die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Geräte und Maschinen dürfen zwischen dem 01. Mai und 30. September an Werktagen zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb ganzjährig ebenfalls verboten.

Heckenschnitt:

Die maximale Höhe für Außenhecken beträgt 1,20 m, für Zwischenhecken 80 cm. Sollten die Höhen überschritten werden, ist der Verein berechtigt, die Hecken durch eine Firma auf Kosten des Pächters kürzen zu lassen.  

Gartenordnung der Stadt Kiel:

Die gültige Gartenordnung der Stadt Kiel finden Sie bei uns auf der Homepage. Die Vorgaben der Stadt sind zwingend einzuhalten, da die Immobilienwirtschaft die Parzellen regelmäßig überprüft. Verstöße gegen die Gartenordnung können auch zur Kündigung des Einzelpachtvertrags führen.

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:

Dienstag: 11:00 – 14:00 Uhr

Donnerstag: 11:00 – 14:00 Uhr

Für Umschreibungen und Ausgabe der Pachtverträge sind Termine notwendig.

Schließung der Geschäftsstelle:

Winterpause: bis zum 08. Januar

Osterferien: 26. März bis zum 10. April

Himmelfahrt: 14. Mai

Sommerferien: 20. Juli bis zum 15. August

Herbstferien: 12. bis 16. Oktober

Winterpause: ab dem 21. Dezember

Gebührenordnung:

Mitgliedsbeitrag: 60,00 €

Pacht: 21 Cent/m²

Wassergeldvorauszahlung: 38,00 €

Ablesung/Wartung Hauptwasserschacht: 3,00 €

Württembergische Laubenversicherung: ab 35,00 €

Aufnahmegebühr / Umschreibegebühr: 50,00 €

Kaution für Neupächter: 150,00 € (Rückzahlung nur bei ordnungsgemäßer Übergabe)

Bauantrag für Gewächshaus: 10,00 €

Bauantrag für eine Laube: kostenlos, muss bei der Stadt Kiel gestellt werden

Antrag Pool / Planschbecken: 10,00 € plus extra Wassergeld

 

 

Hinweise für das Gartenjahr 2026

Anlage Dubenhorst:

 

 

Gemeinschaftsarbeit:

Die Terminvorschläge für die diesjährige Gemeinschaftsarbeit sind:

Samstag, den 28. Februar 2026 * und Samstag, den 24. Oktober 2026 *

Die Teilnahme an einem dieser drei Termine ist nach der Gemeinschaftsarbeitsordnung Pflicht. Die Anlagenvertreter führen Anwesenheitslisten. Wer keine Gemeinschaftsarbeit leistet, wird mit 60,00 € zur Kasse gebeten. Dieses ist ein Beschluss der Jahreshauptversammlung. Diese Termine können von den Anlagenvertretern verlegt werden, bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge und lassen Sie sich in die Anwesenheitslisten eintragen. Stehen Sie nicht in der Liste, müssen Sie trotz Arbeitseinsatz Strafe zahlen, es muss die richtige Parzellennummer angegeben sein. Sollte es in der Anlage keinen Anlagenvertreter geben oder sollte keine Gemeinschaftsarbeit angesetzt sein, organisieren sich die Pächter der Anlage bitte selbst, zu den von uns vorgeschlagenen Terminen und einer der Anwesenden führt eine Anwesenheitsliste. Diese ist bis spätestens 15. November im Verein einzureichen.

 

  • * Diese Termine können vom Anlagenvertreter geändert werden.

An- und Abstellen des Wassers:

Terminvorschlag für das Anstellen des Wassers: Am Samstag, den 21. März 2026 *

Terminvorschlag für das Abstellen des Wassers: Am Samstag, den 31. Oktober 2026 *

Das Anstellen des Wassers und eventuelle Reparaturen an der Hauptleitung erfolgen in Gemeinschaft und werden durch die Anlagenvertreter organisiert. Reparaturen innerhalb der Parzelle sind Pächterangelegenheit. Wir weisen nochmals daraufhin, dass der Verein nicht verpflichtet ist, Wasser in die einzelnen Parzellen zu liefern. Die Termine können witterungsbedingt verschoben werden. Dies erfolgt individuell pro Anlage. Bitte achten Sie auf Hinweise in den Schaukästen. Die Schächte innerhalb der Parzellen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein.

  • * Diese Termine können vom Anlagenvertreter geändert werden. 

 

 

Freie Gärten

 

Die Liste mit den freien Parzellen wird regelmäßig aktualisiert.

 

Beachten Sie bitte, dass wir keine Wartelisten führen.

 

 

Freie Gärten

 

 

 

 

 

 

Wenden Sie sich bitte bei allen Versicherungs- und Schadensangelegenheiten an unseren Versicherungspartner.

 

Württembergische Versicherung

Generalagentur Joachim Heinrich

Hauptstr. 11 A, 24626 Groß Kummerfeld

                                      Tel.: 04393 / 97 26 01 

E-Mail: joachim.heinrich@wuerttembergische.de

 

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Schadensformular Württembergische Versicherung
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Württemberger Versicherung Merkblatt ab 2023
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